1) Dieses Foltermittel wurde in verschiedenster Weise variiert: etwa als bloßes Spannen und Strecken auf der Leiter oder Folterbank; als Ziehen des Rückens über eine Walze, die mit Spitzen versehen war und als gespickter Hase bezeichnet wurde.
2) Folter . Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt auf einen
Tisch gelegt und an Händen und Füßen wurde ein Seil befestigt. Diese
Seile wurden dann mit einer Winde so stark auseinander gezogen, dass
der Körper des Angeklagten überstreckt wurde. Anfangs konnte man mit
der Muskelkraft noch gegenhalten, doch irgendwann gaben die Muskeln
nach. So konnte die Kraft der Seile zuerst die Gelenke herausspringen
lassen und, wenn immer noch weiter gekurbelt wurde, rissen endlich die
Sehnen und Muskeln des Angeklagten.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 162.</p>
<p>2) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 26. August 2009.</p>