Seit dem 15. Jahrhundert: Mit der Sache entlehnt aus mittellateinisch poledrus, das ein scharfkantiges Gestell bezeichnet, auf das der Verdächtige mit beschwerten Füßen gesetzt wurde. Das lateinische Wort ist erweitert aus griechisch põlos gleicher Bedeutung, eigentlich „Fohlen". Diese Herkunft des Wortes war bekannt, zumal daneben auch eine 1. Übersetzung eculeus existierte. Deshalb wurde das Wort im Anlaut an „Fohlen" angeglichen. Das Femininum im Anschluss an Marter.
Quelle: Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 278.
Die Folter war keine Strafe, sondern ein Beweismittel und daher im Aufbau des Prozesses vergleichbar dem Zeugenbeweis; ein peinliches Verhör . Am Anfang des Verhörs stand die gütige Frage , der Befehl des Richters zu gestehen. Erfolgte kein Geständnis, schritt man zur territio verbalis , zum bloßen Schrecken. Der Scharfrichter oder Folterknecht zeigte die Instrumente und erklärte deren Gebrauch. Zusätzlich wurde der Inquisit entkleidet, die Haare wurden abrasiert und es wurde ihm ein Peinkleid (= Marterkittel ) angezogen. Dann wurde er auf die Marterbank gelegt. Wurde wiederum kein Geständnis erzielt, begann die territio realis ; jetzt legte man Daumenschrauben an und griff ihn mit dem Daumenstock an, ohne ihm Schmerzen zu verursachen (= gelinde Territion ). Legte der Delinquent noch immer kein Geständnis ab, wurden die Daumenschrauben angezogen und zur Verschärfung mit einem eisernen Schlüssel oder Hammer auf die Platte geklopft. Stricke um die Handgelenke sollten die Haut durchsegen, Beinschrauben oder spanische Stiefel wurden auf Schienbein und Waden gepresst, spanische Hosenträger angelegt (eiserne Riemen, die die Brust zusammendrücken). Eine Verstärkung bildete die ziemliche oder härtere Frage , bestehend aus dem „trockenen Zug" , dem Aufhängen, wobei ein 30 Kilogramm schweres Gewicht an die Füße gehängt wurde. Damit wurde der Inquisit über eine an der Decke befestigte Rolle gehängt und anschließend geprügelt oder gebrannt. Dazu wurde oftmals eine Folterleiter verwendet, an deren unterer Sprosse die Fußgelenke mit Riemen angebracht wurden. Mittels eines Kolbens oder Rades wurden die Arme an den hinter den Rücken gefesselten Händen über den Kopf hochgezogen. Darauf ließ man den Gefolterten einige Stunden hängen, währenddessen die Peinkommissare essen gingen. Die Folter dauerte in der Regel von Nachmittag bis Mitternacht oder sogar die ganze Nacht. Die schwerste Folter bestand aus Rutenstreichen, dem Brennen mit Schwefelhölzern (die auch unter Fingernägel getrieben und angezündet wurden), dem Abbrennen der noch vorhandenen Haare und dem Bewerfen mit brennendem Schwefel oder Pech. Auch gab es Mundbirnen , Stachelstühle , Leibgürtel , Gewichte , Ertränken , Grillen , spanisches Fußwasser , spanische Kitzler , Schädelquetschen , Geißelungsgürtel , Kopfklammern , Kettengeißeln , Pflöcke unter die Nägel treiben , gedornte Halskrausen , Riemenschneiden , Knieschrauben , Fußblöcke , Judaswiegen , Ketzergabeln , Fußschrauben , Camerae silens , Aufziehen der Arme am Flaschenzug , Kochen , Ratten , Wachfolter , Wasserstühle , spanische Spinnen , spanische Böcke , Wasserfoltern , Pechfackeln , Einsperren , Wassertropfen , Ziegen , Keuschheitsgürtel , Nägel durch die Glieder treiben , glühende Zangen , Einflößen von Heringslake oder Wasser mit Pfeffer et cetera. Der Fantasie waren keine Grenzen gesetzt.
<p>Urkundlich belegte Fälle von Folterungen kennen wir aus vielen Städten und Gebieten Deutschlands; darüber hinaus wissen wir, dass die Folter auch in anderen Ländern des damaligen christlichen Abendlandes weit verbreitet war, so z.B. in Italien, in Frankreich, in den Niederlanden oder in Spanien. Man kann die Folter nahezu als eine gesamteuropäische Einrichtung bezeichnen.</p>
<p><i>Quelle: Baldauf, Dieter, Die Folter, Eine deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien, 2004. S. 43.</i></p>
<p>Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>
<p><a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/michi/no-landesmuseum/darstellung-folter-u-rom-recht-no-landesmuseum" target="_blank">Darstellung der Folter nach römischen Recht</a></p>
<p><a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/kategorien/kat-2/folterinstrumente" target="_blank">Folterinstrumente</a></p>