1) Fingerdatz den hintern Gliedern ausziehen oder zu den hintern ausziehen (eine Verstümmelungsstrafe).
2) Finger abschlagen (eine Verstümmelungsstrafe).
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 223 f.