Fertigen, Ferdigen, Vertigen, Förtigen, Gefertigen, Ferting


Fertigen, Ferdigen, Vertigen, Förtigen, Gefertigen, Ferting



1) Ein Pfand dem Gericht übergeben. Einen Verbrecher fertigen: Aburteilen und die Strafe vollziehen. 2) Urkunden ausstellen beziehungsweise mit den Beglaubigungsmitteln (Siegel und Unterschrift) versehen. Gefertigte Taxe: Taxe, deren Höhe schriftlich festgelegt ist. Abfertigen. Ein Pfand fertigen: Dem Gericht übergeben. Mit einem Schiff transportieren.


1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 217 f.

2) Fichtinger, Gerlinde, OÖ Forum Volkskultur und OÖ. Volksbildungswerk, (Hg.), Glossar für Heimat- Haus und Familienforschung. Schriftenreihe der Akademie der Volkskultur Nr. 3, Linz, 2003. S. 59.


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