1a) Im Sinne von binden.
b) Im Sinne von fesseln.
c) Im Sinne von schützen, hegen, umwickeln.
d) Längenmaß: alte deutsche Längeneinheit, regional unterschiedlich, meist etwa 1,8 – 2 m.
e) Rechtlich: "Festbinden": Zusammenbinden, eine Verbindung herstellen, z.B. auch Eheschließung.
f) Der Faden diente auch zur Grenzziehung, z.B. im Wolfgangsee wurde die Grenze zwischen Oberösterreich und Salzburg bereits 1689 gezogen (wahrscheinlich älter); sowie als Fessel für Gefangene. In Oberösterreich und Niederösterreich finden wir auch so genannte Loch- oder Gattersteine, die in Grenznähe aufgestellt wurden. Die Öffnung, die sich jeweils quer zum Weg befindet, war nicht zum Durchschieben einer Sperre sondern vielmehr zum Festbinden eines Gefangenen mittels Faden oder Strohhalm. Wurde der Ausgelieferte vom zuständigen Landrichter nicht rechtzeitig übernommen, war er frei. Dies galt nicht bei Mord.
g) Fadenring (Gerichtsbezirk): Ähnlich wurde durch Umwickeln mit einem Faden eine Beschlagnahme durchgeführt. Z.B. Häuser, Schränke, Kisten und Säcke et cetera wurden mit einem Faden umgeben und so gepfändet.
<p>In Großbritannien und den USA als Fathom mit 1,8288 m noch gültige Längeneinheit.</p>
<p>Im antiken Persien wurden Totenäcker mit einer Schnur geschützt; in nordischen Ländern wurde der Gerichtsplatz kreisförmig mit Hasenstecken, die durch Schnüre verbunden waren, umgrenzt.</p>
Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage, 6. Lieferung, Berlin, 2007. Artikel Schempf, Herbert.