Eselritt


Eselritt


Mittelhochdeutsch: esel Althochdeutsch: esil (anno 830) Altsächsisch: esil Germanisch: asiluz Latein: asinus Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 04. August 2009. Mittelhochdeutsch: rîten = reiten Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 5. Auflage, Tübingen, 2007. S. 266.

1) Strafe für Frauen. 2) Reiten auf einem Holzesel als Ehrenstrafe, vom Heeresgericht über Soldaten ausgesprochen. Siehe Esel, hölzerner . 3) Das Reiten auf einem hölzernen Esel zählte zu den Ehrenstrafen. Eine andere Strafe war der Ritt auf einem lebenden Esel. Die Ehefrau welche ihren Mann geschlagen hatte, wurde auf einen Esel gesetzt und durch die Gassen der Stadt geführt. Hatte sie ihren Mann in offenem Streit geschlagen und er sich nicht gewehrt, dann mußte er den Esel führen. War das Schlagen dagegen hinterrücks geschehen, so daß der Mann sich nicht wehren konnte, wurde der Esel von einem Gerichtsdiener geführt. Der Eselritt fand auch noch Anwendung bei Ehebrechern, die zum Tod durch den Galgen verurteilt worden waren. Sie wurden rückwärts, also mit dem Gesicht zum Hinterteil auf den Esel gesetzt und durch die Stadt zum Galgen zur Hinrichtung geführt.



<p>1) Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Weimar, 1935-1938. Spalte 326.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 216.</p> <p>3) Radbruch, Gustav, Gwinner, Heinrich, Geschichte des Verbrechens. Frankfurt am Main, 1990 (Die Andere Bibliothek 62, zuerst 1951).</p>


<p>Kocher, Gernot, Stichwortsammlung privat.</p> <p><a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/streitt/oo-landesmuseum/das-esel-reiten-schlagfertiger-eheweiber-oo-landesmuseum">Eselritt</a></p>
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