1) Der Eisenamtmann fungierte innerhalb eines Amtes (1) als unterstes Glied der Exekutive. Er war am Gerichtsort ansässig, wo ihm ein Amtshaus zur Verfügung gestellt wurde, in dem zugleiche das Gefängnis ( s. Keuche ) untergebracht war. Für die Instandhaltung des Gebäudes hatte der E. selbst zu sorgen. Er musste auch ein oder zwei Knechte, ein bis zwei Pferde und einen Fanghund halten. In Bayern hatte der Eisenamtmann keine festen Bezüge, diese richteten sich nach den Gefällen ( s.a. Tax ); oft wurde er auch in Naturalien bezahlt. Näh. s. Amtmann.
1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 108
2) Fichtinger, Gerlinde, OÖ Forum Volkskultur und OÖ. Volksbildungswerk, (Hg.), Glossar für Heimat- Haus und Familienforschung. Schriftenreihe der Akademie der Volkskultur Nr. 3, Linz, 2003. S. 17