1) Unterabteilung in der Scheune, in der die verschiedenen Getreidesorten gelagert werden.
2) siehe Springer.
3) Hufeisen Eisenprater Bratspieß.
4) Eiserne Fessel.
5) Gottesurteil : Glühendes Eisen ( Handeisen ): Der oder die Betroffene musste ein glühend gemachtes Eisen in die Hand nehmen und ein bestimmtes Wegstück tragen. Die Wunden wurden gesalbt und verbunden, war nach einiger Zeit der Heilungszustand sichtbar, war dies der Beweis der Wahrheit beziehungsweise der Unschuld. Siehe auch Feuerprobe .
<p>1-3) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 108.</p>
<p>4) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 192.</p>
<p>5) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 30.</p>