Einmauern


Einmauern



1) Spätform des Lebendig-Begrabens. 2) Im Mittelalter wurden Nonnen, die das Gelübde der Keuschheit gebrochen haben, in den Klostergewölben eingemauert. 3) War vor allem für Angehörige der höheren Kreise oder für Geistliche als Gnadenstrafe üblich. Sie wurde vom Scharfrichter vollzogen. Die schimpfliche Erniedrigung fiel weg. Der Verurteilte wurde im eigenen Haus, im Spital oder im Haus eines Verwandten eingemauert und dem Hungertod preisgegeben. Später ließ man eine kleine Öffnung frei, durch die man Brot und Wasser reichte. Diese Strafe war eher als Freiheitsstrafe anzusehen und konnte auch nur für bestimmte Zeit verhängt werden. Manchmal wurde der Eingemauerte wieder freigelassen, aus der Stadt verbannt und auf Galeeren geschickt. Siehe Galeerenstrafe.



<p>1+3) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 206.</p> <p>2) Meyers großes Konversationslexikon. 4.Auflage, Leipzig und Wien, 1886. Band 5, S. 388.</p>


Artikelaktionen