Es wurden eigene Eidtafeln, manchmal auch nur bloße Eidesstäbe, so genannte Schwurstäbe, die der Schwörende anzufassen hatte, weshalb mit ihrer Hilfe der Eid gestabt wurde, verwendet.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 20.</p>
<p>2) Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz 1957. S. 70.</p>