1) Dazu gehörten Pranger , Springer , Brecher , Lastersteine , Schandmantel (" eiserne Jungfrau "), Schandmaske , so genannte Schandprozessionen , Strohkranz , Kress , Geige , Doppelgeige , Narrenhaus und andere mehr.
2) Keuschheitsgürtel , Fasspranger , Mundsperre .
3) Im Mittelalter gab es ein festes Wertesystem, das man genau einhalten musste, wollte man sein Ansehen und seine Ehre wahren. So verbot dieser Ehrenkodex den Rittern, in der Schlacht aufzugeben und er verpflichtete sie bei Herausforderung durch einen ebenbürtigen Gegner zum Kampf. Eine wichtige Rolle spielte die Ehre auch zwischen Mann und Frau. Verlor der Gemahl nämlich seiner Gattin gegenüber die herrschende Stellung, ging er seiner Ehre verlustig. Einen solchen Ehemann nannte man Pantoffelhelden, da er unter den Pantoffel seiner herrschsüchtigen Gattin gelangt war. Ihm stieg die Justiz, wie einem Hausbesitzer, der einen Verbrecher beherbergte, als Ehrenstrafe aufs Dach. Ein dermaßen bestrafter Gatte sah bei der anschließenden Instandsetzung seines Dachs bei der Ansicht der Dachziegel rot. Überdies musste man in demjenigen Stand bleiben, in den man geboren worden war. Orientierte man sich aber nach unten, war dies entehrend. Da die Ehre somit vom Stand abhing, gab es eine ganze Reihe von Ehrenstrafen, die dem Verurteilten das Symbol seines Standes nahmen. Es wurden zum Beispiel einem freien Mann die Haare abgeschnitten. Ließ ein Gericht einen Missetäter nicht ungeschoren, hatte er wirklich Scherereien. Weil der Bart ebenso Zeichen des freien Mannes war, bestand eine weitere Ehrenstrafe im Rasieren. Diese Praxis bezeichnet unsere Redewendung jemanden barbieren. Darüber hinaus spielte man verurteilten Missetätern einen Schabernack, indem man ihnen den Nacken schabte. Nicht genug damit, wurden die Verurteilten mit einem entehrenden Mal gebrandmarkt. Verleumdern aber schnitt man durch Verkürzen ihres Kleides die Ehre ab. Eine äußerst beliebte Ehrenstrafe bestand darin, Missetäter an den Pranger zu stellen. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um einen in der Nähe des Marktes angebrachten Pfahl, an dem man Delinquenten mit einem Halseisen festband und so der öffentlichen Verachtung aussetzte. Außerdem hängte man den zum Pranger Verurteilten eine Tafel mit der Art ihres Vergehens an. Stand eine Frau am Pranger, konnte man sie überdies durch Bestrafung an Haut und Haaren entehren. Die Haut beziehen wir auf entehrende Rutenschläge, das Haar aber auf das Scheren.
Siehe auch Ehre , Unehrlichkeit , ehrliche und unehrliche Gewerbe .
<p>Solche Ehrenstrafen wurden von zahlreichen lokalen und regionalen Gerichtsinstanzen geistlicher und weltlicher Herrschaftsbereiche in sehr unterschiedlichem Ausmaß und häufig in Kombination mit anderen Strafformen verhängt. Die Abbüßung stellte in der Regel die verlorene Ehre wieder her, führte gelegentlich jedoch auch zu dauerhaftem Ehrverlust. Andererseits wurde vor allem die Geigenstrafe für Frauen von manchen Niedergerichten (siehe unter <a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/tobias/gerichtsbarkeit" target="_blank">Gerichtsbarkeit</a>) so häufig verhängt, dass sie mit der Zeit ihre abschreckende Wirkung verlor, vergleiche auch <a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/tobias/leichtfertigkeit" target="_blank">Leichtfertigkeit</a>.</p>
<p><i>Quelle: Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 105.</i></p>
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 105.</p>
<p>2) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>
<p>3) Gold, Carl A., Das Mittelalter in seinen Redewendungen. <a href="http://www.mittelalter-redewendungen.ch" target="_blank">Online</a>, eingesehen am 11. August 2009. </p>