1521, zu Latein: duplicare = verdoppeln, zu Latein: duplex = doppelt gefaltet, zu Latein: duo = zwei
Latein: plicare = falten, zu Latein: plica = Falte
Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 06. August 2009.
1) Gegenantwort des Beklagten auf die Replic des Klägers. Siehe Replic.
2) In einem Prozess die Antwort auf die Replic.
3) Im neuzeitlichen gelehrten Prozessrecht: Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers, die ihrerseits auf eine Erklärung des Beklagten zurückgeht.
Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg 1612-1792.
<p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 98.</p>
<p>3) Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 06. August 2009.</p>
1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.