Allgemein: Befreiung, Ausnahmegenehmigung.
Im speziellen: Befreiung vom Heiratsverbot wegen vorliegender Ehehindernisse.
Diese konnten sein:
a) Dispens wegen Blutsverwandtschaft der Brautleute.
b) Dispens von der öffentlichen Verkündigung. Die Heiratsabsichten sollten auch zur Ermittlung eventueller Hindernisse von der Kanzel verkündet werden. Hiervon konnte bei besonderer Dringlichkeit oder aus anderen Gründen ein Dispens von einer oder allen drei Verkündungen erteilt werden.
c) Dispens vom Ehehindernis unterschiedlicher Religionszugehörigkeit der Brautleute (bei Mischehen mit Ungetauften, z.B. Juden).
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 95.