Hexerei


Hexerei

Magie, Zauber, Zauberei, Schwarzkunst, Schwarze Künste

Mittelhochdeutsch: hecse, hesse = Hexe Althochdeutsch: hāzus (10. Jahrhundert), hāzissa, hagzussa = Unholdin, Furie, Hexe Westgermanisch: *hagatusjō, *hagatusi = Hexe Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 11. August 2009.

Überall rauchten vom Ausgang des Mittelalters bis in die Aufklärungszeit des frühen achtzehnten Jahrhunderts die Scheiterhaufen, auf denen Menschen verbrannt wurden, die des Hexenwerkes schuldig befunden worden waren. Zweifach war im Glauben der Zeit ihre Schuld: Abfall von Gott und Schädigung der Menschen durch zauberische Kräfte. Der Abfall von Gott wird im Bündnis mit dem Teufel vollzogen, der die Verleugnung Gottes und aller Heiligen stets als erste Bedingung verlangt. Die Hexe und der Hexenmeister sind also gleichzeitig Ketzer, weil sie die wahre Lehre verlassen und sich in den Dienst des verlockendsten und mächtigsten aller Irrlehrer, des Teufels, begeben. Den Ketzer aber traf schon im frühen Mittelalter die Strafe der Verbrennung. Die Hexenprozesse sind die Fortsetzung der Ketzerprozesse, wenn man vom Kern der Schuld, von der Verleugnung Gottes ausgeht; und gleiche Strafe trifft die schuldig befundenen Menschen. Die Todesstrafe wird aber nur ausgesprochen, wenn der zweite Teil der Schuld, die Schädigung durch Zauber, erfüllt ist. Ohne diese Schädigung, ohne das Maleficium, gibt es keine Todesstrafe. Die „peinliche Halsgerichtsordnung" Karls V., die für das ganze deutsche Reich gilt, spricht dies deutlich aus. Siehe auch Hexe , Hexenprozess .



Seger, Otto, Putzer, Peter, Hexenprozesse in Liechtenstein und das Salzburger Rechtsgutachten von 1682. Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, St. Johann im Pongau, Wien, 1987. S. 51.


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