1) Käfigähnliches, mit Latten verschlagenes Häuschen, in welchem Leute zur Schau gestellt wurden, die irgendein dummes, „närrisches" Delikt begangen hatten. Wenn das Narrenhaus drehbar war, hieß es Triller, siehe auch Ehrenstrafen.
2) Irrenanstalt, psychiatrische Klinik.
3) Ein drehbar gelagerter (entweder aufgehängten oder mit dem Boden verbundenen) Eisenkäfig.
4) Das Narrenhaus war auf der Schwelle der Ehrenstrafe zur Gefängnisstrafe angesiedelt. Üblicherweise befand sich das Narrenhaus an einem belebten Ort, etwa am Rathaus (unter der Treppe) oder am Marktplatz und war mit einem großen Gitter versehen. Zweck des Narrenhauses war es in erster Linie den Täter der passiernden Bevölkerung zu präsentieren und diese so zu einem enthaltsameren Leben anzuhalten.
5) Es war die Strafe für Garten-, Feld- und Marktdiebe, die vom Volk so lange gedreht wurden, bis sie schwindlig waren und erbrachen und auch Bestrafung für Trunkenbolde.
<p>1 + 2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 270.</p>
<p>3) Knott, Sebastian, Bei der Ehre gepackt!, Die Ehrenstrafe in Bayern seit 1700. Pustet, Regensburg, 2006. S. 86.</p>
<p>4) Knott, Sebastian, Bei der Ehre gepackt!, Die Ehrenstrafe in Bayern seit 1700. Pustet, Regensburg, 2006. S. 86.</p>
<p>5) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 214.</p>