1) Zu geringes Brot: Eine Straftat (eines Bäckers).
2) Für zu klein geratene Brote mussten die Bäcker Strafe bezahlen, diese Brote wurden in der Regel an die Armen verteilt.
Siehe auch Bäckertaufe .
Bayern, Österreich.
Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg aus dem Band Hofmark Reichersberg 1777-1792.
2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 65.
1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.