Brot, geringes


Brot, geringes



1) Zu geringes Brot: Eine Straftat (eines Bäckers). 2) Für zu klein geratene Brote mussten die Bäcker Strafe bezahlen, diese Brote wurden in der Regel an die Armen verteilt. Siehe auch Bäckertaufe .

Bayern, Österreich.

Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg aus dem Band Hofmark Reichersberg 1777-1792.

2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 65.


1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.
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