Geschützter Rechtsbereich, z.B. ein Gebiet, in dem nur dort hergestellte Erzeugnisse (Bier, Wein, Brot, etc.) verkauft und verzehrt werden durften.
Das Bannrecht verbot jedem Handwerker sich innerhalb eines gewissen Umkreises anzusiedeln, wenn er Waren produzierte, die mit denen der Zunfthandwerker konkurrierten.
<p>Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 45,46.</p>