Leibesstrafe . In der Öffentlichkeit wurden dem Verurteilten die Augen ausgestochen. Um Wundbrand zu vermeiden wurden die Augen mit einem glühend heißen Eisen ausgebrannt.
<p><a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>