Aufziehen, Aufzeuhen


Aufziehen, Aufzeuhen

Pendel


1a) Mit aufzogner Hand: mit zum Schlag erhobener Hand. b) Prozess in die Länge ziehen. c) Den Spieß in Stichposition bringen. d) Zuziehen. 2) Folter . Dem Gefolterten werden die Hände auf dem Rücken zusammengebunden und so an einem Seil befestigt. Dieses Seil wird dann zur Decke der Folterkammer mithilfe eines Flaschenzugs hinaufgezogen. Dabei werden dem Opfer die Schultern ausgerenkt ohne sichtbare Anzeichen einer Folter zu hinterlassen. Das Hinaufziehen konnte so lange wiederholt werden, bis das Opfer die Fragen des Verhörenden zufrieden stellend beantwortet. Es gibt einen Bericht über eine 20-jährige Frau, die an einem Tag 11-Mal aufgezogen wurde, ohne zu gestehen. Um doch noch ein Geständnis zu erzwingen, band ihr der Henker ein über 25 Kilogramm schweres Gewicht an die Beine, auf dass die Schmerzen sich verschlimmerten. Die Frau sagte jedoch nichts Zufrieden stellendes aus. So wurde die Frau nach dieser Tortur noch 10 weitere Wochen gefoltert. Doch sie verweigerte ein Schuldeingeständnis. Am Ende befürchtet man, sie würde an den Folgen der Folter sterben, und ließ von ihr ab. Verschärfung der Folter: Man bindet dem Gefolterten schwere Gewichte an die Beine, bis zu 300 Kilogramm. Man zieht den Gefolterten ein Stückchen hoch, löst dann die Kurbel und lässt ihn fallen, um die Kurbel sogleich wieder einrasten zu lassen, um mit einem Ruck alle Gelenke auszukugeln. Auch ein Hochziehen an den Daumen ist belegt. Sobald das in Verbindung mit dem Fallenlassen auftritt, werden dem Verhörten die Daumen ausgerissen.


<p>1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 130/131.</p>

<p>2) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 26. August 2009.</p>


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