Angeld


Angeld

Arr, Handgeld, aes manuarium, Arrha, Drangeld, Darangeld


1) Drangeld kassiert: eine Mandatstrafe. 2) Drein-, Draufgabe bei Abschluss eines Vertrages. 3) Gegensatz zu Nachgeld; Anzahlung, Draufgabe, Ratenzahlung (von rückständigem Strafgeld), Zuschuß, Beitrag, Eintrittsgeld, Handgeld, Akzise, Ungeld. 4) Geld, was bei Eingehung eines Vertrags dem sich zu Leistungen und Diensten Verpflichtenden gegeben wird, das gleichsam die gelobende Hand empfängt. 5) 17. Jahrhundert: Eigentlich „in die Hand gegebenes (bares) Geld", von Anfang an speziell „bei Vertragsabschluss geleistete Geldzahlung (Anzahlung)", vor allem militärisch im Rahmen der Soldatenwerbung.



<p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 99.</p> <p>3) Deutsches Rechtswörterbuch, online, eingesehen am 10.08.2009.</p> <p>Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 2, Leipzig, 1971. Spalten 760 - 773.</p> <p>4) Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 10, Leipzig, 1971. Spalten 389 - 392.</p> <p>5) Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 353.</p>


1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.
Artikelaktionen