Inhalt:
3.4.1. Die wichtigsten Marktrechte
1. Recht auf Führung der Bezeichnung "Markt"
2. Bürgerrecht für Bewohner und deren Nachkommen
3. Recht zur Bestellung von Marktrichter und Rat durch Bürger und Vertreter der Inwohner
(Aufgaben: Durchführung der Verwaltung, betreffend Finanzen, Sozialwesen, Handel und Gewerbe)
4. Ausübung der niederen Straf- und der Zivilgerichtsbarkeit
durch die von "Bürgschaft und Gmain" Beauftragten sowie Überwachung von Sitte und Ordnung
5. Recht auf Abhaltung von Märkten:
Jahrmarkt zu St. Nikolaus, 2wöchig
Wochenmarkt einmal wöchentlich
Am selben Tag wie die Marktreche (14. März 1466) erhielten die Bürger zu Ischl auch das "Urfahr", d.i. das alleinige Recht zum Transport von Personen und Waren auf der Traun von und nach Ischl.
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