Zwei weitere Flurnahmen aus der näheren Umgebung sind 'Galgenbach' und 'Galgenau', beide Namen lassen sich aus der geographischen Nähe zum Gerichtshölzl ableiten.
Das Gerichtshölzl liegt im steil abfallenden Zwiesel zwischen dem rechten Ufer der Feistritz und der Straße und Bahnlinie von Kefermarkt nach Freistadt, kurz vor der Mündung der Feistritz in die Feldaist.
Aus den Wildbahn- und Jagdverzeichnissen der Jahre 1571-1650 lassen sich die genauen Abgrenzungen des Gerichtshölzls erschließen.
"Dies sogenannte Gerichtshölzl fängt an beim Gattern ober dem Hochgericht gegen Freistadt hinein rechter Hand nach dem Gehag 250 Schritt von dannen über die Straße; linker Hand hineien ein Marchstein. Von diesem weiter 50 Schritt wiederum ein Marchstein von solchem weiter zu einem Marchstein 90 Schritt. Von dannen mehr zu einem Marchstein 53 Schritt nächst aus Gehag-Eck beim Kiesenhofer nach solchem Gehag linkerhand fort bis an den Gattern daselbst nächst des Schleifers Grund und zwischen den Lüsten Grund am Dornachschloß 95 Schritt betreffend, und darnach den Gehag hinab 400 Schritt weit; von solchem den Berg hinauf nach des Lüst Gehagnächst der Landstraß 30 Schritt erstreckend; allda sich die herrschaftliche Holzstatt endet."
Zum Jahr 1739 wurde eine neuer Galgen erwähnt, obwohl das Landgericht Weinberg zwischen Neumarkt und Freistadt schon über eine andere Richtstädte verfügte.
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