Eine Urkunde von 1534 sichert dem Markt Zell die Nieder- und Hoch- bzw. Blutsgerichtsbarkeit zu.
Aus dem Jahr 1629 gibt es einen Bericht des Pflegers (Gutsverwalter) Kranzmayer über die Instandhaltung des Galgens. Das an den Galgen grenzende Grundstück gehörte dem Markt Zell und wurde nach Gewohnheitsrecht dem Bauern Steininger als Viehweide überlassen. Dafür musste dieser eine Leiter und genügend Holz für den Galgen bereitstellen.
Der Name 'Galgenbühel' ist noch auf den Feldmarkungsskizzen von 1756 und 1779 verzeichnet.
Der Galgenbühel war wohl auch Gerichtsort, da er auch als Schranne bezeichnet wurde. Im Jahr 1779 wird noch ein Schrannenstein genannt.
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