Ein Wilderer konnte zum Tragen einer speziellen Kopfbedeckung mit Geweih verurteilt werden, diese sogenannte Wildererkappe sollte allerdings nicht mit Lederriemen am Kopf befestigt werden, sondern mit einem Eisenring. Die Wildererkappe musste längere Zeit aufbehalten werden, auch während der Haft oder der Verrichtung von Zwangsarbeit. Die Verurteilung zur Schandstrafe des Prangerstehens konnte für einen Wilderer gleichzeitig das Tragen einer Wildererkappe bedeuten, manchmal wurde das Geweih aber direkt am Pranger befestigt, im Fall der Todesstrafe des Hängens wurde zuweilen ein Geweih an den Galgen genagelt. Mit dem Geweih bzw. der Wildererkappe konnte sichtbar gemacht werden, welches Vergehens sich der Verurteilte schuldig gemacht hatte.
Kategorien: Wildfrevel