Androhung von Wildererkappe und öffentlicher Arbeit (Scharnstein, Kriminalmuseum)

Demnach der hochwürdigist unser gnedigister fürst und herr mit sonderbarem missfallen vernommen und erfahren müssen, das die von einer zeit hero den iehnigen, welche unzulässiger weis wildtpret gefölt haben und in erfahrung gebracht worden, auferladene leidenliche straffen wenig verfangen, sondern verbottene föllung und entwindung des wildtprets hin und wider in ihrer hochfurstl[ichen] gn[a]d[en] ertzstifft noch immerfort im schwung gehe, als ist ihrer hochfürstl[ichen] gn[a]d[en] ernstlicher gemessener befelch, das hinfüran ein ieder, welcher ohne habenden gewalt nur ein stuckh, als einen hirschen, stuckh wildt oder gambsen (zumahlen die gambsen niemandt ainigen schaden zufüegen, dahero deren unzulassige fällung umb sovil straffmässiger ist) zuschiessen und zufällen sich understehen wirdt, gleich wegen solcher erster thatt gefällten ainigen hirschen, stuckh wildts oder gambsen drey monath mit der schantz oder pawarbeith alhie zu Salzburg abgestrafft werden und in den ersten acht tagen die arbeith mit den hirsch oder gambsgewichten auf den khopff oder ruggen gebunden verrichten solle. Welch ihrer hochfürstl[ichen] gn[a]d[en] gnädigiste zuverlässige verordnung ihr alsbaldten zu menniglicher nachricht offentlich in euerem anvertrauten gericht verlesen und gehöriger orthen anschlagen zulassen, auch, wie es beschehen, ohngesaumbt allhero zu berichten, besonders auf dergleichen wildtprätföller angelegent fleissige und stätte obsicht zuhalten und zubestellen wissen wirdet. Salzburg, den 15. Martij anno 1660.

Standort
Scharnstein | BH: Gmunden | Bundesland: Oberösterreich | Eigentümer: Kriminalmuseum Scharnstein |
Herkunft / Fundort
Salzburg | BH: Salzburg | Bundesland: Salzburg | Staat: Österreich |
nähere Angaben
Herstellungsort: Salzburg | exaktes Datum: 1660 März 15 | Entstehung: 1660 |
Kommentar
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Bearbeiter
Angelika Kölbl

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