Verbotstafel

Im oberen Teil der Tafel ist eine auf einem Holzblock liegende Hand sichtbar, die von einem Beil durchtrennt wird. Darunter: Der die Lateren vorsezlich vnd boßhafter weiß Einzushlagen sich vnterstehen der solle das Erste mahl nebst Ersezung des schaden zwey (?) species thaller oder anstatt selber am Leib abgestraffet: vnd das Anderte mahl mit Anhängung der zerbrochenen Latern auf die öffentdliche (?) gestellet: Das Drittemahl aber mit abhackhung der Rechten Handt von der statt vnd denen gesambten vorstätten auf Ewig abgeshafft werden.


Standort
Graz | BH: Graz | Bundesland: Steiermark | Eigentümer: Stadtmuseum |
nähere Angaben
Entstehung: 1700 - 1800 Material: Öl auf Eisenblech | Maße: 71 x 47,5 cm |
Literaturhinweise
nach Hermann Baltl, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Graz-Köln 1957, S. 109
Bearbeiter
Hermann Baltl

Kategorien: Hoheitsrechtsaltertümer | Hoheitszeichen | Gebots-/Verbotstafel

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