An der Straßenfront des "Gerichtshauses" befindlicher, laubenartiger, von vier Säulen getragener vergitterter Vorbau, durch versperrbare Tür zugänglich. Dieser Raum soll als Pranger gedient haben.
Im Haus befindet sich beim Stiegenaufgang eine Maueraussparung, die als Stehgefängnis gedient haben soll.
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