Grenzbildstock

Landgerichtskreuz

Steht in der Gemeinde Lebring, an der Grenze der Gemeinden Lebring, Tillmitsch und Lang.

Großteils stark verwitterter Bildstock aus Sandstein. Auf einem profilierten, annähernd quadratischen Sockel erhebt sich, durch ein Profilgesims abgesetzt, der Bildstockpfeiler, der sich nach oben zu etwas verjüngt. Es folgt ein Profilgesims und eine Laterne, in deren vier Nischen sich noch Reste früherer ornamentaler (?) Bemalung zeigen. Darüber wieder ein Profilgesims und hierauf ein zweifach abgestufter, pyramidenförmiger Knauf. Das an der Spitze wohl angebrachte Kreuz abgebrochen. Auf den nach Süden und Norden gerichteten Seiten des Bildstocks je ein stark verwittertes und nicht mehr erkennbares Wappen. Zahlreiche Namensinschriften aus älterer und neuerer Zeit. Die Säule steht unmittelbar neben der von Leibnitz nach Norden führenden Römerstraße, die sich heute als grasbewachsener, aber fester Feldweg darstellt. In der Nähe Hügelgräber. Die Bevölkerung bezeichnet das "Landgerichtskreuz" auch als "Pestkreuz". Wahrscheinlich dürfte der Bildstock eine mehrfache Funktion, sowohl als Grenzmonument wie auch als Bildstock und Armensünderkreuz, besessen haben. Seitenlänge des Sockels: c. 150; Sockelabschlussgesims, etwa in Mannshöhe: c. 110; Seitenlänge des Pfeilers unmittelbar über diesem Gesims: c. 88; Gesamthöhe: c. 700.

Standort
Lebring | BH: Leibnitz | Bundesland: Steiermark |
nähere Angaben
Entstehung: 1550 - 1650 Material: Sandstein |
Literaturhinweise
Hermann Baltl, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Graz-Köln 1957, S. 90
Bearbeiter
Hermann Baltl

Kategorien: Hoheitsrechtsaltertümer | Grenzrechtsaltertümer | diverses

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