Ahornholz, dunkelbraun gebeizt. Aus einer durchbrochenen, blattförmig ausgezackten, umgekehrten Kuppa erhebt sich der aus Schaftringen und einem flaschenförmigen, in der Mitte grillten Knauf bestehende, von vier von unten nach oben kleiner werdenden Eierchen bekrönte, gedrechselte Stab (der eher einem Leuchter als einem Gerichtsstab gleicht). Der Stab konnte mittels seines Fußes aufgestellt werden, mußte also nicht, wie die übrigen Gerichtsstäbe in der Hand gehalten werden, sondern konnte während der Sitzung am Tisch vor dem Richter stehen.
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