Rechte des Gerichtes, Marktes und Schlosses Kirchschlag

Hie ist vermerkt wie daß gericht zu Kürchschlag zu richten hat über daß bluet.

Zum ersten:  so ein dieb oder anderer ubelthätter mit einer handhaft begriffen wird und das die handhaft da ist, so soll man ihn hie mit zwaien männern überfahren und soll ihn antworthen dem gericht von der Neustatt bis gen Lantzenkürchen als die gewohnheit ist, und soll darnach herrschaft oder richter und die zwölf ihren brief da mitschicken und soll dareinschreiben ihr gewiessen wie er überfahren seie mit rechten hinnen an den pohn, und sollen ein pfunt den. und 2 den. mitschicken und sollen darnach niemant weiter schuldig sein zu antworthen.

Würdet aber einer begriffen ohne die handhaft und das er andere warzeichen hat,  den soll man hie überfahren mit fünf männern und soll man ihn auch antworthen als dem der [mit der] handhaft begriffen ist worden.

Vermerchkt mehr fäll und wandl die dem gericht zu Kürchschlag zuegehörig seind.

Man soll unrecht und ungebn weeg und steig nach st. Geörgen tag nicht gehen weder fahren noch reiten.

und wer das überfahren wird, der ist des wandels dem gericht mit zweiundsibenzig pfening.

Wer sich der gemeinde erdreich unterzeicht ohne erlaubnus, der ist des wandels verfahlen dem gericht 72 den. und soll das erdreich der gemain wider lassen.

Es solle alle kaufmannschaft die zu dem markt gebracht würdet vor dem markt nicht verkauft werden sondern in dem markt gebracht werden, da sein recht suchen an dem markttag der in der wochen ist. wer darüber begriffen wird, der ist die wahr dem gericht verfallen was hinter ein pfunt werth ist;

Standort
Kirchschlag in der buckligen Welt | BH: Wiener Neustadt | Bundesland: Niederösterreich | Eigentümer: Gemeindearchiv |
Herkunft / Fundort
Kirchschlag in der buckligen Welt | BH: Wiener Neustadt | Bundesland: Niederösterreich |
nähere Angaben
Entstehung: 1590 - 1600
Literaturhinweise
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 1: Das Viertel unter dem Wiener Walde (Österreichische Weistümer 7). Wien-Leipzig 1886, S. 1-9, Nr. 1 (Edition).

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