Am Nachmittag des 26. Dezember 1935 halten der 16-jährige Franz Pölzguter und der 35-jährige Franz Fürholzer im Gföllnerberg (Gemeinde Dambach) Nachschau, weil man dort Wilderer vermutet. Man hörte schon öfter von dort Schüsse von einem Flobertgewehr.
Tatsächlich hören sie bald in unmittelbarer Nähe einen Flobertschuß. Sie eilen zum oberen Waldende und entdecken dort den Eduard Rohrleitner und Engelbert Kutil mit einem Flobertgewehr versteckt im Wald sitzen. Als Rohrleitner und Kutil die zwei anderen Burschen bemerken, flüchten sie.
Pölzgutter und Fürholzer laufen ihnen nach und suchen sie. Nach einiger Zeit sehen sie die beiden wieder an die Stelle zurückkehren, wo sie zuerst waren. Jetzt haben sie aber kein Gewehr bei sich. Fürholzer und Pölzgutter gehen nun zu ihnen hin. Es kommt auch noch der Bauernsohn Ignaz Kreuzhuber dazu, der gleich fragt, wer denn da geschossen hat. Rohrleitner und Kutil erwidern: „Dort drüben haben’s geschossen.“ Gemeinsam gehen sie zur Gföllnerhütte hinüber, wo sie sich trennen.
Pölzgutter und Fürholzer kehren wieder zu jener Stelle zurück, wo sie die beiden Wilderer gesehen haben. Dort treffen sie aber auf Kutil, der sie fragt, was sie da machen. Sie antworten ihm „Büchsensuchen“. Tatsächlich finden sie unter Ästen verborgen das Flobertgewehr. Bevor es ein anderer nehmen kann, reißt es Kutil es an sich. Weil Pölzgutter es der Gendarmerie übergeben will, so bittet er Kutil, dass er ihn einmal schießen lässt (um an das Gewehr heranzukommen). Kutil verlangt 15 Groschen für die Patrone, die ihm sogleich bezahlt werden. Er folgt das Gewehr aus und Pölzgutter schießt damit auf einen Stock. Daraufhin flüchtet er mit dem Gewehr in der Hand den Berg hinunter. Kutil verfolgt ihn. Als er dem Pölzgutter schon sehr nahe ist, wirft dieser das Gewehr weg. Kutil nimmt es an sich und rennt damit bergwärts davon.
Pölzgutter und Fürholzer zeigen den Vorfall noch am gleichen Tag beim Gendarmerieposten Windischgarsten an.
Die Gendarmerie stellt das Flobertgewehr sicher. Kutil hat es im Vorhaus seiner Eltern in einer Tischlade versteckt. Am Gewehr ist ersichtlich, dass es in letzter Zeit benützt wurde. Es gehört seinem Bruder, dem Bauer Otto Baumschlager, der Jäger ist und mehrere Waffen in der Stube hängen hat. Kutil nahm das Flobertgewehr heimlich an sich.
Rohrleitner bestreitet bei der Einvernahme jegliche Beteiligung am Wildern. Kutil gesteht jedoch, dass er sich mit seinem Halbbruder Rohrleitner traf und mit ihm auf den Gföllnerberg ging. Dort passten er auf vorbeiziehendes Wild. Bald hoppelte ein Hase vorbei. Er schoss auf ihn, traf aber nicht. Kurze Zeit danach kam Eduard Rohrleitner am Steig zum Trojer-Anwesen vorbei und setzte sich zu ihm.
Engelbert Kutil ist bisher unbescholten. Er gilt als fleißiger Bursche und hat einen guten Leumund. Eduard Rohrleitner ist hingegen allgemein als Wilderer verschrien und beim Posten wohlbekannt. In seinem Strafregister sind drei Vorstrafen verzeichnet.
Am 29. Dezember 1935 spielt ein achtjähriges Kind unweit des Gföllnerberges im abgelegenen alten Presshaus der Schaffelmühle. Es sieht dort aus einem Mauerloch den Schaft eines Gewehre ragen. Der Knabe holt seinen älteren Bruder, zieht das Gewehr heraus und trägt es heim. Der Vater verständigt die Gendarmerie, die das Flobertgewehr abholt. Vermutlich gehört es Eduard Rohrleitner.
Bei der Gerichtsverhandlung am 19. Mai 1936 leugnet Eduard Rohrleitner jeglichen Zusammenhang mit der Wilderei. Das gefundene Gewehr bei er Schaffelmühle gehört nicht ihm. Er wird wegen der belastenden Zeugenaussagen zu drei Monaten schweren Kerker verurteilt. Engelbert Kutil bekennt sich schuldig. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Woche Kerker. Mildernd wirkte die bisherige Unbescholtenheit, der gute Leumund und das Geständnis des Angeklagten.
Rohrleitner legt Nichtigkeitsbeschwerde ein, die vom Obersten Gerichtshof am 20. Juli 1936 abgewiesen wird.
Am 25. November 1936 ersucht der 28 jährige Eduard Rohrleitner, Knecht in Roßleithen Nr. 26, um Aufschub seiner dreimonatigen Haftstrafe bis Jänner 1937. Denn sein Dienstgeber Franz Baumschlager benötigt ihn noch dringend zum Streu- und Holzeinbringen. Von 5. Jänner 1937 bis 5. April 1937 sitzt er dann seine Strafe im Gefängnis Steyr ab.