Im Archiv des k. k.
Ministeriums für Kultus und Unterricht liegt eine sehr fehlerhafte Abschrift aus der ersten Hälfte des 17. Jh., Pap., kl,-4¡o, 14 Bl., Bl. 1¡a-9¡a. Bemerkenswertere Abweichungen: 2, 7 d. herschaft] zu.
-ist.] fh. anno 1524. - 8 dorfs] später korr. in markts.
-9 am ersten] später getilgt.
-12 umbhin] hinzu.
103, 1 ab] später korr. in hinab.
-5 in] f. - 7, 11,17 (nicht aber 15)
dorf] später korr. in markt.
-1¡0 von P.] bischoffs.
-13 geschiecht] später korr. in ist. - 16 als verr] desgl. in so weit.
-21 torkrin] Türckhrin, später korr. in Türckhen etwaß.
-22 zugehört] fh. ietzt auf die Eisenstatt gehörig;
das zugehört später korr. in vormalß.
-30 ein] in.
-32 fechen] fahen.
-34 fechern] fachern.
-4¡0 daselbs] später gestrichen.
4, 1 es] f. - 2 stetz] den steig.
-9 dreistund] drei.
-9-12 masst sich.
.. . schuldig] der soll zu kirchenstraff geben 3 fl. - 13 erhaft] ehaft.
-13-16 mit Bleistift gestrichen.
-17-18 f. - 2¡0 oder] in.
-3¡0 phennbert] seidel.
-wider] zuwider.
-37 u. d. richter 72 den] f. 105, 1 arnst] püxen.
-4 ain] über ainen.
-wil ain] wil.
-5-6 an die st.] wider an sein ort.
-15 zwelifer] burger oder vierer.
-17, 18 zwelifer] vierer.
-23-24 f. - 26 punten] binten und.
-27 gemain zu Z. hat] Ziliendorffer haben.
-30 viech] waiz.
-31 verdient] verdienen.
6, 8-9 u. wirt d. uberf.] f. - 14 män] f. - Zwischen 35 u. 36 mit Blei NB. Liechttenwertter einzusagen.
-36 sunibenten] 7 jahren.
7, 4 von P.] der bischoff.
-4-6 am Rande von späterer Hand Nit zu lesen.
Blatt 9¡a-¡b (von der Hand des Textes)
: Abschiet Zilliendorfferischen lerchenfang betreffent den 30. 7bris anno 1638 ergangen: Der Bischof von Wiener-Neustadt bewilligt aus Gnaden den Z. ern den Lerchenfang, den sie bisher trotz dem bischöflichen Verbote geübt haben;
jedoch haben sie jährlich im Herbst 30 Bändel (päntel)
Lerchen in die bischöfliche Küche zu liefern, bei Strafe von 10 Reichstalern.