Urk. 4,
Augsburg, 30. Oktober 1550, König Ferdinand I. erteilt über Bitten von Richter
und Rat dem Markt Kirchschlag mit Rücksicht auf die Schäden, die sie durch zwei
Türkenüberfälle, Wassersnot und andere Unbill erlitten haben, das Privileg
einen Wochenmarkt am Dienstag oder Samstag abzuhalten.
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