Urk., Wien 28. September 1756, Nikolaus Graf Palffy beurkundet, dass die Schuhmacherzeche angegeben habe, dass sie zwar eine alte von Georg von Pottendorf im Jahre 1478 bewilligte Ordnung (siehe Urk. 3) besäßen und nach dieser mit einer Ordnung der Stadt Wien aus dem Jahre 1583 (siehe Urk. 5) versehen wären, die jedoch den neuen Ordnungen, insbesondere den am 19. April 1732 erlassenen landesfürstlichen Handwerksregeln nicht entspreche und um eine neue Handwerksordnung mit 42 Artikeln gebeten haben, die er hiermit bewilligt.
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