An der NO-Ecke des Rathauses eingemauerter steinerner Metzen, vermutlich 16. Jh. Ein Garser Metzen wird urkundlich erstmals 1344 erwähnt. Das Garser Bannbuch von 1403 erwähnt einen bei den bürgerrathaus stehenden steinernen mezen.
Der steinerne Metzen war das offizielle Maß des Landgerichts Gars; vierteljährlich mussten an ihm die beweglichen hölzernen Metzen der Dörfer in der Umgebung auf ihren korrekten Inhalt hin überprüft werden.
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