Der oder die Betroffene musste mit der Hand in einen Kessel mit heißer Flüssigkeit greifen und einen am Boden liegenden Gegenstand herausheben. Die Wunden wurden gesalbt und verbunden, war nach einiger Zeit der Heilungszustand sichtbar, war dies der Beweis der Wahrheit beziehungsweise der Unschuld. Siehe Eisenprobe , Gottesurteil .
Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 30.