Griechisch: talion = Gleiches.
Quelle: Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 568.
1) Die Vergeltung eines Übels mit dem gleichen Übel; es berührt sich mit der spiegelnden Strafe.
2) Für den Unfreien war die Talionsstrafe für Totschlag Enthauptung, für Verwundung Körperstrafe oder Strafe an Haut und Haar, wie Stäupung; die Freien sollten vertrieben werden, ihr Besitz sollte den Erben gehören.
1) Das Talionsprinzip ist dem jüdischen und dem römischen Recht bekannt. Von dort her dringt es seit dem Spätmittelalter vereinzelt im heiligen römischen Reich deutscher Nation ein.
<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 568.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 25.</p>