4) "Sie schwören auf ihre Schwerter, die sie, die Spitze nach oben, in die Erde stoßen."
<p>1) In germanischen Volksrechten ist vom Schwur auf das Schwert oft die Rede.</p>
<p>2) Der Eid war bei den Germanen eine bedingte magische Selbstverfluchung, abgelegt auf heilskräftige Gegenstände, zum Beispiel auf das Schwert, das den Falschschwörenden und deshalb Kraftlosen erschlagen sollte.</p>
<p>3) Noch gegen Ende des 1. Weltkriegs leisteten finnische Truppen am 23. Februar 1918 einen Schwerteid, um gegen die Russen zu bestehen. („Ich werde mein Schwert nicht in die Scheide stecken, bevor alle Befestigungen in unseren Händen sind, bevor in unserem Land die gesetzliche Ordnung herrscht, bevor der letzte von Lenins Kriegern und Randalierern vertrieben ist, aus Finnland ebenso wie aus Weißkarelien. Vertrauend auf unsere rechte und edle Sache, vertrauend auf unsere tapferen Männer und aufopferungsvollen Frauen schaffen wir jetzt ein mächtiges, großes Finnland.“)</p>
<p>1) Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz, 1957. S. 148.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 20.</p>
<p>3) <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Finnische_Ostkriegsz%C3%BCge_1918%E2%80%931920" target="_blank">Wikipedia</a>, eingesehen am 5. August 2010.</p>
<p>4) Dahn, Felix, Sämtliche Werke poetischen Inhalts. Band 2, Elibron Classics Series, Replica Edition (Faksimile der Edition Breitkopf und Härtel, Leipzig, 1898), Adamant Media Corporation, 2005. S. 184.</p>