Stammt wahrscheinlich aus antik-heidnischen Vorbildern. Es musste in einem feierlichen und daher auch nervös machenden Ritual die Hostie oder ein geweihtes Stück Brot oder Käse unzerkaut hinuntergeschluckt werden.
Siehe Gottesurteil .
Die Kirche entwarf wahrscheinlich erstmals in den angelsächsischen beziehungsweise iro-schottischen Diözesen für Wasserprobe, Bissprobe und Kesselfang Ritualvorschriften, die dann auf die anderen Gottesurteile ausgedehnt wurden.
Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 31.