Rot in der Gerichtsbarkeit
1. zur Kennzeichnung von Örtlichkeiten (Turm, Graben, Baum, vor der roten Tafel), an denen Gericht gehalten wird;
2. Bezeichnung eines Gerichts, das vor dem rot angestrichenen Portal eines bedeutenden Gotteshauses tagt; 3. rotgefärbter Richterstab, auch Schwert in roter Scheide als Symbol der Blutgerichtsbarkeit; 4. die ausgesteckte rote Fahne, das rote Tuch uä. zeigen an, daß ein (Hals-)Gericht tagt bzw. daß ein Todesurteil ausgesprochen wurde; auch im Zusammenhang mit einer Hinrichtung bzw. der Erinnerung daran 5. als Farbe der Dienstkleidung des Scharfrichters 6. als Farbe der Kleidung des Verurteilten auf dem Weg zur Hinrichtung 7. als Farbe eines Hinrichtungsgeräts 8. als farbliches Merkmal eines Haftlokals
allgemein
1.http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/ Deutsches Rechtswörterbuch eingesehen am 3.6.2011.