Friedrich II. übertrug mit königlichen Bullen aus den Jahren 1220 und 1231 den Reichsfürsten die Verfügung über einige dem König vorbehaltene Rechte (Regalien). Diese Rechte hatten bisher zumindest pro forma ausschließlich dem König zugestanden, zum Beispiel höhere Gerichtsbarkeit, Münzprägerecht und Geleitrecht durch ein Territorium sowie Zölle.
<p>Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 19.</p>