1) Vom Landgericht Donautal wurden zwei Brandstifter zum Verbrennen bei lebendigem Leib verurteilt. Das Urteil wurde am 24. März 1734 auf der Richtstätte in Tyrnau bei Hartheim vollzogen. Es wurden zwei Scheiterhaufen errichtet, jeder musste seinen Holzhaufen besteigen und wurde dort an einem Pfahl angekettet. Man steckte das Holz in Brand, ebenso durch Stroh den Pulversack, der explodierte und den Delinquenten zerriss.
2) Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe am Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.
Siehe Verbrennen .
<p>1) Kollros, Ernst, Im Schatten des Galgens. Aus Oberösterreichs blutiger Geschichte, Verlag der Provinz, Weitra, 1999. S. 128-129.</p>
<p>2) <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Scheiterhaufen" target="_blank">Wikipedia</a>, eingesehen am 26. Juli 2010.</p>