Im Zweikampf wurde, sofern es ein Gottesurteil war, auch die unblutige Kreuz- oder Kerzenprobe angewandt. Derjenige, der in Kreuzeshaltung die brennende Kerze länger halten konnte, beziehungsweise dessen Taufkerze länger brannte, hatte gewonnen.
Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 31.