1) Arbeitshäuser, Gefängnisse und Kerker dienten ursprünglich nicht zur Sühne einer Strafe, sondern nur zur Verwahrung für die Dauer einer gerichtlichen Untersuchung bis zur Verkündung und Vollstreckung des Urteils und waren deshalb meist sehr klein, siehe Amtshaus , Amtmann . Ab Ende des 16. Jahrhunderts entstanden dann "Zuchthaus-Manufakturen", um Leute durch Arbeit von einem "unehrbaren und liederlichen Leben zu einem ehrbaren und züchtigen Wandel" zu bringen. Das Arbeitshaus in München wurde 1682 für "schlimme Leute, Manns- und Weibspersonen" errichtet, "welche nach ihrem Verschulden, in Eisen und Banden, bei geringer Atzung und schlechtem Lebensunterhalt, mit harter Arbeit, Karbatsch- und Rutenzüchtigung oder in andere Weg wohl empfindlich abgestraft und mortifiziert werden."
2a) Anstalten, in welchen die Zwangsarbeit als Mittel der Bestrafung dient; sollen auch die sittliche Besserung der Sträflinge erzielen.
b) Zwangsarbeitshäuser für hartnäckige Bettler und gemeinschädliche Müßiggänger. Sie sollten hier durch Zwang zum Fleiß angehalten werden.
c) Arbeitshäuser, in welche arbeitsfähie Arme sich freiwillig aufnehmen lassen (humane Armenpflege).
2) In England im 16. Jahrhundert zum ersten Mal angewandt. Vor 1871 auch in allen deutschsprachigen Staaten.
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 34.</p>
<p>2) Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage, 1. Band, Leipzip, 1885. S. 757-758.</p>