Eisenprobe , Wasserprobe , kochendes Wasser , Kessel
1) Der Betroffene musste mit der Hand in einen Kessel mit heißer Flüssigkeit greifen und einen am Boden liegenden Gegenstand herausholen. Die Wunden wurden gesalbt und verbunden, war nach einiger Zeit der Heilungszustand sichtbar, war dies der Beweis der Wahrheit beziehungsweise der Unschuld.
2) Die Folter in Kesseln mit siedendem Wasser ist später als Folter von Geldfälschern überliefert.
Siehe Gottesurteil .
2) Die Kirche entwarf wahrscheinlich erstmals in den angelsächsischen beziehungsweise iro-schottischen Diözesen für Wasserprobe, Bissprobe und Kesselfang Ritualvorschriften, die dann auf die anderen Gottesurteile ausgedehnt wurden.
<p>1) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 30.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 31.</p>
<p>3) Museen für mittelalterliche Rechtsgeschichte, Die Geschichte der Folter. Wien, Seeboden, 2000.</p>