Kaltwasserprobe


Kaltwasserprobe

Wasserprobe , probatio per aquam frigidam


Bei der Kaltwasserprobe wurde der oder die Betroffene in ritualisierter Form gebunden und auf die Oberfläche eines Teiches oder Flusses oder auf das Wasser in einem gefüllten Bottich gelegt. Ging der/die Behandelte unter, zeigte diese Aufnahme durch das reine und bei der Taufe Christi geheiligte Wasser die Unschuld beziehungsweise Wahrheit an. Siehe Wasserprobe , Gottesurteil .



<p>Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 30-31.</p>


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