Probe des glühenden Eisens , Eisenprobe , Feuerprobe
1) Der oder die Betroffene musste ein glühend gemachtes Eisen in die Hand nehmen und ein bestimmtes Wegstück tragen. Die Wunden wurden gesalbt und verbunden, war nach einiger Zeit der Heilungszustand sichtbar, ar dies der Beweis der Wahrheit beziehungsweise der Unschuld. Siehe Eisenprobe , Gottesurteil .
2) Das Anlegen von Hals-, Fuß- oder Handeisen stellte einen verschärften Grad der Bestrafung bei verschiedenen Ehr- und Prangerstrafen dar.
<p>1) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 30.</p>
<p>2) Museen für mittelalterliche Rechtsgeschichte, Die Geschichte der Folter. Wien, Seeboden, 2000.</p>