Gerechtigkeitsschwert


Gerechtigkeitsschwert

Gerichtsschwert, Richterschwert, Stadtrichterschwert, Amtsschwert


1) Spitz zulaufendes, kunstvoll verziertes Schwert als Symbol für die Blutgerichtsbarkeit. 2) Nach der Zwei-Schwerter Lehre übergab Gott dem Papst das Schwert der geistlich-kirchlichen und dem König das Schwert der weltlichen Macht. Manche Theoretiker fassen das Schwert des Papstes nur als Symbol auf für das Wort - das scharf das Wesentliche vom Unwesentlichen trenne - und interpretierten das Schwert des Kaisers allein als Zeichen der Herrschaft, die sich auch auf den Schutz der Kirche - und gegen die deren Einheit bedrohende Ketzer - erstreckte.



<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 72.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 19.</p>


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