Fehderecht


Fehderecht


Mittelhochdeutsch: vehte = Streit, Kampf. Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 4. Auflage, Tübingen, 2001. S. 402. Mittelhochdeutsch: reht, reth = Recht, Anspruch, Rechtsordnung, Gesetz. Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 4. Auflage, Tübingen, 2001. S. 264.

Die adeligen Herren pflegten ihre Rechtsansprüche durch eigene Aktionen durchzusetzen, indem sie den Gegner zum Feind, ihm die "Fehde" (Feindschaft), erklärten und so gewaltsame Auseinandersetzungen herbeiführten. Die Bemühungen der Könige, dieses traditionelle Fehderecht einzuschränken, misslangen weitestgehend. Siehe Fehde .

Um 1000 eskalierte die Fehdegewalt in den französischen, an Spanien grenzenden Gebieten. Hier gab es keine Königsmacht und viele kleinere Ritter und Freibauern waren selbstständig geblieben, also nicht in Lehensbeziehungen getreten. Ihnen blieben nur kämpferische Auseinandersetzungen, um der Verarmung zu entgehen.


<p>Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 22.</p>


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