Fehde


Fehde

Feindschaft

Mittelhochdeutsch: vehte = Streit, Kampf. Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 4. Auflage, Tübingen, 2001. S. 402.

Im mittelalterlichen deutschen Recht der Zustand der rechtmäßigen, Verletzungen fremder Menschen und Sachen erlaubenden Feindschaft zwischen dem Verletzten (und seiner Verwandtschaft) und dem Rechtsbrecher (und seiner Verwandtschaft). Die Fehde lässt die Selbsthilfe zu und zwar auch in der Form der Blutrache. Im Frühmittelalter beginnen König und Kirche die Fehde wegen ihrer unbefriedigenden, in der Nähe des Unrechts stehenden Folgen zurückzudrängen. Deswegen enthalten die Volksrechte umfangreiche Bußkataloge. Im Hochmittelalter wird in den Landfriedensbestimmungen das Mittel der peinlichen Strafe gegen die Fehde eingesetzt; die Fehde wird auf den Adel beschränkt. Der ewige Landfriede von 1495 verbietet die Fehde umfassend; danach geht die Fehde tatsächlich allmählich zurück. Siehe Fehderecht .



Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 147.


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